Durch die Abschaffung der Störerhaftung (im Oktober 2017) ist die Schule nicht mehr für Rechtsverstöße (z.B. illegale Downloads) von Schüler(inne)n haftbar. Außerdem werden durch den endooSpot jugendgefährdende Seiten herausgefiltert. Allerdings besteht weiter die Aufsichtspflicht der Lehrkraft im Unterricht, von der er/sie nicht entbunden werden kann.